Beratungspraxis Wollankstraße
Peter Thiel: Beratungspraxis Wollankstraße, 13187 Berlin, Telefon (030) 499 16 880
Familienberatung - Systemische Therapie und Beratung - Supervision
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Beratungspraxis, Peter Thiel
Wollankstraße 133, 13187 Berlin
Amtsgericht ...
z.H. Richterin ...
Geschäftsnummer: ...
17.04.2009
Sehr gehrte Frau ... ,
Danke für Ihr Schreiben vom 14.04.2009 mit dem sich mich nach meiner Bereitschaft für die Übernahme einer Umgangspflegschaft anfragen. Generell würde ich dem Gericht für die Übernahme einer Umgangspflegschaft zur Verfügung stehen.
Einen wöchentlichen Termin vor Ort kann ich auf Grund meiner sonstigen Verpflichtungen nicht realisieren, nach meinen Erfahrungen ist aber in den in der Regel hochstrittigen Fällen, in denen Umgangspflegschaft angeordnet wird, eine 14-tägige persönliche Präsenz vor Ort ausreichend. Umgangskontakte sind in der Anfangzeit in der Regel auch im 14-tägigen Abstand ausreichend.
Beispielhaft nachfolgend als Modell der Rahmen einer möglichen Umgangsgestaltung.
Von Berlin fährt täglich ein Intercityexpress nach ..., 10.34 Uhr ab, 12.49 Uhr an. Fahrzeit 2.15 Stunden. Rückfahrt nach Berlin um 17.25 Uhr, Ankunft 19.39. Fahrzeit 2.21 Stunden.
Der Umgang könnte dann z.B. um 14 Uhr beginnen und um 17 Uhr enden. Die Dauer des Umgangs würde 3 Stunden betragen. Günstig wäre für mich die Durchführung des Umganges an einem Freitag. Die Übergabe des Kindes könnte am Bahnhof stattfinden, nach Absprache mit beiden Eltern auch an einem anderen geeigneten Ort.
Die Gesamtdauer eines 14-tägigen Einsatzes vor Ort würde nach meiner Modellrechnung 9 Stunden betragen. Hinzu würde ich eine weitere Stunde für sonstige von mir zu erledigende Tätigkeiten kalkulieren. Bei einem Stundensatz von 33,50 € würden die Kosten für ein Tätigwerden vor Ort somit 335,00 € betragen. Hinzu kämen Fahrtkosten Hin- und Rückfahrt 88 €, der kalkulierte Gesamtbetrag würde so 423 € betragen.
Bei Bedarf kann ich beiden Eltern auf den Umgang bezogend persönliche Einzelgespräche anbieten. Dies wäre dann gegebenenfalls direkt vor und nach dem Umgang zu realisieren. Der hierfür geleistete Aufwand wäre ebenfalls zu vergüten.
Eine eventuelle Bestellung meiner Person als Umgangspfleger bitte auch durch das Vormundschaftsgericht vornehmen lassen und die Berufsmäßigkeit der Ausübung der Umgangspflegschaft feststellen lassen, damit ich keine Probleme bei der Realisierung meiner Vergütung bekomme.
Zusätzlich bitte ich im Fall meiner Bestellung um einen Kostenvorschuss von 500 €, da es mir leider in anderen von mir realisieren Umgangspflegschaften passiert ist, dass der zuständige Rechtspfleger Bezahlungen meiner Tätigkeit aus Unverständnis über die Tätigkeit eines Umgangspflegers verweigerte und ich daher gezwungen war und bin, gegen die Kürzung meiner Vergütungsanträge Beschwerde beim Landgericht einzureichen.
Ohne die Leistung eines Kostenvorschusses würde ich meine Tätigkeit nicht beginnen, da ich das Risiko einer ausbleibenden Vergütung nicht tragen will.
Mit freundlichem Gruß
Peter Thiel